Geltungsbereich Diese AGB gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle Verträge zwischen der wsaz.ch gmbh („WAZ“) und Dritten (Kunden, Leistungserbringer) über die Erbringung von Leistungen durch die waz, soweit waz nicht einer abweichenden Vereinbarung schriftlich zugestimmt hat. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Allfällige vom Dritten der waz zugestellte allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur dann als anerkannt, wenn die waz diese Anerkennung ausdrücklich schriftlich erklärt.
Offerten/Auftragsbestätigungen der WAZ Offerten für die Erbringung von Leistungen durch die WAZ sind freibleibend und werden für die WAZ erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Die Offertannahme durch den Dritten ist für diesen verbindlich. Die offerierten Preise verstehen sich ohne MWST.
Mehrkosten Sollten nicht absehbare Veränderungen während der Leistungserbringung durch die WAZ gegenüber den offerierten Preisen zu Mehrkosten führen, ist der Kunde verpflichtet, diese Mehrkosten zu bezahlen. WAZ ist nicht verpflichtet, den Kunden vorgängig über solche Erhöhungen zu informieren.
Zahlungsbedingungen Die Rechnungen der WAZ sind innert 30 Tagen ohne Abzug eines Skontos zu bezahlen. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt der Kunde automatisch in Verzug. Er schuldet der WAZ diesfalls einen Verzugszins von 8%. Ansprüche gegenüber der WAZ dürfen generell nur dann zu Verrechnung gebracht werden, wenn die WAZ diese Ansprüche ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
Termine Termine für von der WAZ zu erbringende Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn diese von WAZ explizit als verbindlich anerkannt wurden.
Leistungen der WAZ Die WAZ erbringt als Leistungen ausschliesslich die Analyse, die Freilegung des Schadens, Empfehlungen für die Behebung desselben, die operative und administrative Abwicklung sowie die Bauleitung während der Sanierung von Schimmel- und/oder Wasserschäden. Massgebend ist die jeweilige Offerte.
Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde hat der WAZ den nötigen Zugang zur Schadensstelle zu verschaffen, die nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und alle sonstigen Massnahmen zu treffen, die seinerseits notwendig sind, um der WAZ die Erbringung ihrer Leistungen zu ermöglichen.
Offerten/Leistungen von Leistungserbringern Die WAZ holt bei Leistungserbringern (Bautrockner, Gipser, Maler etc.) Offerten für die nötigen Sanierungsarbeiten ein und leitet diese dem Kunden weiter. Nimmt der Kunde die Offerte an, kommt es zum Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Leistungserbringer. Die WAZ ist nicht Partei des zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer geschlossenen Vertrags. Weder der Kunde noch der Leistungserbringer können aus diesem Vertrag Rechte gegenüber der WAZ geltend machen. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn der Kunde die WAZ beauftragt, den Vertrag im Namen des Kunden abzuschliessen bzw. die WAZ beim Leistungserbringer Leistungen im Namen des Kunden bestellt und die Leistungserbringung des Leistungserbringers an den Kunden via die WAZ erfolgt.
Beizug von Subunternehmern: Die WAZ ist berechtigt, für die von ihr direkt zu erbringenden Leistungen Subunternehmer beizuziehen. Die Vermittlung von Leistungserbringern stellt keinen solchen Beizug dar.
Beendigung Der Auftrag an die WAZ kann sowohl vom Kunden als auch von der WAZ jederzeit gekündigt werden. Erfolgt dies zur Unzeit, ist die kündigende Partei der anderen zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet.
Sämtliche Arbeiten und Aufwendungen der WAZ bis zur Beendigung des Auftrags sind vom Kunden zu vergüten.
Die Kündigung des Auftrags an die WAZ hat keinerlei Auswirkungen auf die zwischen Kunden und Leistungserbringer abgeschlossenen Verträge
Haftung Die WAZ haftet für die getreue und sorgfältige Ausführung des ihr erteilen Auftrags. Zieht sie hierfür Subunternehmer bei, haftet sie ausschliesslich für die gehörige Sorgfalt bei Auswahl und Instruktion dieser Subunternehmer.
Die WAZ haftet in jedem Falle ausschliesslich für Schäden, welche sie bei der Erbringung für von ihr direkt erbrachte Leistungen verursacht. Dabei trägt der Kunde die Risiken, welche die Umsetzung der von der WAZ abgegebenen Empfehlungen und Lösungsvorschläge bergen. Für durch diese Umsetzung verursachte Schäden haftet die WAZ nicht.
Die Haftung der WAZ ist allgemein auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für indirekte und Mangelfolgeschäden sowie jegliche über den Wert der von der WAZ erbrachten Leistungen hinausgehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine Haftung gegenüber dem Kunden für mangelhafte Leistungen oder anderweitig mangelhafte Vertragserfüllung durch den Leistungserbringer wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine Haftung gegenüber dem Leistungserbringer für ausstehende Zahlungen oder anderweitig mangelhafte Vertragserfüllung des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Daten Die WAZ ist berechtigt, möglichen Leistungserbringern die für die Offertstellung nötigen Daten und Angaben des Kunden zur Verfügung zu stellen.
Anwendbares Recht Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zur WAZ findet Schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts statt.
Gerichtsstand Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen der WAZ und Kunden oder Leistungserbringern ist Bern.